Ergotherapie auf Rezept: So kommen Sie zu Ihrer Verordnung und was die Kasse zahlt
Wenn Ärztinnen oder Ärzte Ergotherapie medizinisch für notwendig halten, können sie eine Heilmittelverordnung ausstellen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich, wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde und die Praxis für die Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen ist.
Für viele Patientinnen und Patienten ist aber unklar, wer Ergotherapie verordnen darf, wie die Verordnung abläuft und welche Zuzahlung anfällt. Genau das erklären wir hier Schritt für Schritt.
Was ist eine Verordnung für Ergotherapie?
Ergotherapie gehört in Deutschland zu den sogenannten Heilmitteln. Dazu zählen unter anderem auch Physiotherapie und Logopädie. Die Verordnung erfolgt im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie und wird von Ärztinnen und Ärzten auf dem dafür vorgesehenen Formular ausgestellt.
Auf der Verordnung stehen unter anderem:
- die medizinische Diagnose
- das verordnete Heilmittel Ergotherapie
- die empfohlene Anzahl der Behandlungen
- gegebenenfalls weitere medizinisch relevante Angaben
Wichtig: Eine Ergotherapie sollte nicht auf eigene Faust begonnen werden, wenn Sie möchten, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dafür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung nötig.
Wer kann Ergotherapie verordnen?
Ergotherapie kann von vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten verordnet werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. In der Praxis kommt die Verordnung zum Beispiel häufig von:
- Hausärztinnen und Hausärzten
- Kinderärztinnen und Kinderärzten
- Orthopädinnen und Orthopäden
- Neurologinnen und Neurologen
- Psychiaterinnen und Psychiatern
Welche Fachrichtung sinnvoll ist, hängt vom Beschwerdebild ab. Bei Kindern ist oft die Kinderarztpraxis die erste Anlaufstelle, bei neurologischen Erkrankungen eher die Neurologie, bei Problemen an Hand oder Gelenken häufig Hausarztpraxis oder Orthopädie.
Wann wird Ergotherapie verordnet?
Ergotherapie kann verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig ist, um Menschen in ihrem Alltag, ihrer Selbstversorgung, ihrer Motorik, ihrer Wahrnehmung oder ihrer psychischen Stabilität zu unterstützen. Typische Gründe für eine Verordnung können etwa Schlaganfall, Parkinson, Entwicklungsverzögerungen, ADHS, Demenz, psychische Erkrankungen oder Einschränkungen der Handfunktion sein.
Ob Ergotherapie in Ihrem Fall angezeigt ist, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
So bekommen Sie Ergotherapie auf Rezept
1. Beschwerden ärztlich abklären lassen
Am Anfang steht die medizinische Untersuchung. Die Ärztin oder der Arzt prüft, welche Diagnose vorliegt und ob Ergotherapie ein geeignetes Heilmittel ist.
2. Heilmittelverordnung ausstellen lassen
Wenn Ergotherapie medizinisch notwendig ist, erhalten Sie eine Verordnung. Diese ist die Grundlage dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bezahlt.
3. Geeignete Ergotherapiepraxis finden
Wichtig ist, dass die Praxis gesetzlich zugelassen ist, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Nur dann erfolgt die Behandlung in der Regel zu den vertraglich geregelten Kassenbedingungen.
4. Termine rechtzeitig vereinbaren
Zwischen Ausstellung der Verordnung und Therapiebeginn gelten Fristen. Deshalb sollten Sie sich möglichst früh um einen Termin kümmern.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ergotherapie grundsätzlich dann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung in einer entsprechend zugelassenen Praxis erfolgt.
Für Versicherte ab 18 Jahren fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt:
- 10 Prozent der Behandlungskosten
- plus 10 Euro pro Verordnung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von dieser Zuzahlung befreit.
Gibt es Ausnahmen von der Zuzahlung?
Ja. Von der gesetzlichen Zuzahlung können bestimmte Versicherte befreit sein, etwa Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen mit anerkannter Zuzahlungsbefreiung durch ihre Krankenkasse.
Muss die Krankenkasse Ergotherapie vorher genehmigen?
Bei regulär verordneter Ergotherapie ist in vielen Fällen keine gesonderte vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nötig. Entscheidend ist die ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Verordnung im Rahmen der geltenden Regeln. Im Einzelfall können jedoch Besonderheiten gelten.
Was ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Seit 2024 gibt es im Bereich Ergotherapie für bestimmte Diagnosegruppen die sogenannte Blankoverordnung. Dabei gibt die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt weiterhin die medizinische Grundlage vor, während bestimmte Therapieentscheidungen innerhalb der vertraglichen Regeln stärker bei der Ergotherapiepraxis liegen. Die ärztliche Verordnung bleibt aber die Grundlage der Behandlung.
Was tun, wenn Sie keinen Termin finden?
Lange Wartezeiten sind in vielen Regionen ein reales Problem. Wenn Sie nicht sofort einen Platz bekommen, können diese Schritte helfen:
- mehrere Praxen parallel anfragen
- nach Hausbesuchen fragen, wenn diese medizinisch sinnvoll sind
- bei Ihrer Krankenkasse nach zugelassenen Praxen fragen
- die ausstellende Arztpraxis informieren, wenn Sie trotz Verordnung keinen Therapieplatz finden
Privatpraxis oder Kassenpraxis: Wo liegt der Unterschied?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist es wichtig zu prüfen, ob eine Ergotherapiepraxis zur Behandlung von Kassenpatientinnen und Kassenpatienten zugelassen ist. Bei einer reinen Privatpraxis gelten unter Umständen andere Abrechnungsregeln. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Termin immer:
- Behandeln Sie gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung?
- Entstehen für mich zusätzliche Kosten?
- Wie hoch ist meine gesetzliche oder private Zuzahlung?
Fazit
Wer Ergotherapie mit Unterstützung der gesetzlichen Krankenkasse nutzen möchte, braucht in der Regel eine ärztliche Verordnung. Die Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und in einer zugelassenen Praxis stattfindet. Für Erwachsene fällt meist eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro pro Verordnung.